Fast 20 Jahren nachdem Wölfe wieder in Deutschland heimisch geworden sind, wollte die Bundesregierung den Artenschutz aufweichen. Nach monatelangen Bemühungen des NABU und über 45.000 Protestmails von Bürger*innen, wurde die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in abgeschwächter Form beschlossen.
Angepriesen wurde die Änderung als Hilfe für Weidetierhalter. Das Gesetz ist und bleibt jedoch eine bürokratische Mogelpackung: Bereits vor dem Beschluss des Bundestags konnten Behörden bei wiederholten Rissen Abschüsse genehmigen. Was weiterhin fehlt, sind einheitliche Standards im Herdenschutz und klare Regeln für Ausnahmegenehmigungen im Falle eines Abschusses. Statt jedoch endlich Klarheit zu schaffen, erzeugt die nun beschlossene Änderung neue Rechtsunsicherheit.
Aus der Sicht des NABU konnte jedoch das Schlimmste verhindert werden: Denn CDU-Politiker*innen wie Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner wollten ein viel schärferes Gesetz, das sogar präventive Abschüsse erlaubt hätte – bevor also überhaupt Weidetiere gerissen wurden.
Ursprünglich sollte die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für alle anderen streng geschützten Wildtiere gelten. So hätten auch auch Biber, Kormoran und Co. der leichtere Abschuss gedroht. Dies konnten wir verhindern.
Wo wir uns mit unserer Kritik nicht durchsetzen konnten, ist der nun unter Umständen mögliche Abschuss ganzer Rudel. Dies ist aus Sicht des Naturschutz nicht vertretbar und verstößt gegen EU-Recht. Deutschland könnte sich mit der Gesetzesänderung Ärger in Brüssel einhandeln - bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.
Das beschlossene Gesetz berücksichtigt viele Kritikpunkte des NABU; insgesamt ist es jedoch unnötig. Denn statt den Artenschutz zu verwässern, sollten Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sich in Sachen Wolf endlich aufs Wesentliche konzentrieren und für einheitliche Standards und unkomplizierte finanzielle Unterstützung beim Herdenschutz sorgen. Weidetiere brauchen langfristigen Schutz, z.B. durch Zäune und Herdenschutzhunde.