Die Bundesregierung hat beim Klimaschutz versagt. Ihr Klimapaket enthält ein Sammelsurium mutloser Ankündigungen und Luftbuchungen, wodurch die Regierung erneut sogar ihre eigenen Klimaziele verfehlt. Schon gar nicht leistet Deutschland damit seinen nötigen Beitrag, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen und eine Klimakatastrophe zu verhindern.
Aber: Der öffentliche Druck wächst. Wir Bürger*innen schauen nicht mehr länger zu, wie die Regierung unsere Zukunft verheizt. Wir setzen ihr deshalb eine Frist. Bis zum 29. November, also zu Beginn der Weltklimakonferenz und zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition muss sie ein wirksames Klimapaket und -gesetz beschließen:
- Mit klaren Regeln aus Kohle, Öl und Gas aussteigen: Durch einen Kohleausstieg bis spätestens 2030, das sofortige Verbot neuer Ölheizungen und den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor.
- Den Geldhahn für Öl, Gas und Kohle zudrehen, indem klimaschädliche Subventionen wie die steuerliche Begünstigung von Diesel und Kerosin gestrichen werden und die Förderung neuer Gasinfrastruktur beendet wird.
- 100 Prozent auf Erneuerbare setzen. Die Hürden, die den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien derzeit ausbremsen, müssen fallen.*
- Zum Klimaschutz gehört die Verkehrs- und Agrarwende. Es braucht mehr Raum für öffentlichen Verkehr, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen und ein Moratorium für den Aus- und Neubau von Straßen und Flughäfen. Eine bäuerliche, klimafreundliche und ökologischere Landwirtschaft muss die industrielle Tierhaltung ersetzen.
- Ein CO2-Preis muss jetzt wirken und darf nicht durch einen Emissionshandel auf Jahre verzögert werden. Es braucht deshalb bei Wärme und Verkehr ab 2020 einen CO2-Preis von mindestens 50 Euro die Tonne, der bis 2030 auf 180 Euro steigt.
- Klimaschutz braucht Verbindlichkeit: Das angekündigte Klimaschutzgesetz muss jährlich Klimaziele für alle Wirtschaftssektoren sicher festlegen. Werden sie verfehlt, müssen Klimaschutzmaßnahmen schärfer werden.
Anmerkung: Grundsatz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien muss weiterhin die Naturverträglichkeit sein. Hürden, die dem im Wege stehen müssen fallen.